Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Geltungsbereich

(1) Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) regeln die rechtlichen Beziehungen zwischen der videoreality GmbH, Ostparkstr. 11, 60314 Frankfurt am Main, vertreten durch die Geschäftsführer Michael Gödde und Julian Hölgert (nachfolgend „Anbieter“ oder „videoreality“) und den Auftraggebern ihrer Dienstleistungen und Produkte (nachfolgend „Kunden“), handelnd als Unternehmer im Sinne des §14 BGB. Diese AGB finden Anwendung auf alle Verträge, Leistungen und Lieferungen zwischen dem Anbieter und seinen Kunden, soweit nicht individuelle Vereinbarungen schriftlich etwas anderes bestimmen.

(2) Die AGB gelten in ihrer jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses aktuellen Fassung für die gesamte Geschäftsbeziehung, einschließlich aller zukünftigen Geschäfte, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

(3) Diese AGB gelten anstelle etwaiger AGB des Kunden auch dann, wenn nach diesen die Auftragsannahme als bedingungslose Anerkennung der AGB des Kunden vorgesehen ist, oder videoreality nach Hinweis des Kunden auf die Geltung seiner AGB liefert, es sei denn, videoreality hat ausdrücklich und schriftlich auf die Geltung seiner AGB verzichtet. Der Ausschluss der AGB des Kunden gilt auch dann, wenn die AGB des Kunden zu einzelnen Regelungspunkten keine diesen AGB widersprechende Regelung enthalten. Der Kunde erkennt durch Annahme der Auftragsbestätigung von videoreality ausdrücklich an, dass er auf seinen aus seinen AGB abgeleiteten Rechtseinwand verzichtet.

(4) Der Anbieter behält sich das Recht vor, diese AGB jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu ändern oder zu ergänzen. Änderungen der AGB werden dem Kunden schriftlich, per E-Mail oder auf anderem Wege mitgeteilt und gelten als genehmigt, wenn der Kunde nicht innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Mitteilung in Textform Widerspruch erhebt. Auf diese Folge wird der Anbieter den Kunden in der Mitteilung besonders hinweisen.

(5) Durch Inanspruchnahme der Dienstleistungen oder Erwerb der Produkte des Anbieters erkennt der Kunde diese AGB in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung als verbindlich an.

§ 2 Vertragsgegenstand

(1) Gegenstand dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist die Regelung der Verkaufs-, Lieferungs- und Leistungsbedingungen zwischen der videoreality GmbH (nachfolgend „Anbieter“) und dem Kunden im Rahmen von Verträgen, die über die Bereitstellung von Dienstleistungen und Produkten des Anbieters geschlossen werden.

(2) Der Anbieter spezialisiert sich auf die Konzeption, Entwicklung, Produktion und den Vertrieb von digitalen Inhalten und interaktiven Anwendungen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf:

  • Metaverse-Welten und Virtual Web Anwendungen,
  • Virtuelle Realität (VR) Experiences und Augmented Reality (AR) Anwendungen,
  • Interaktive 360° Videos und Fototouren
  • Digitale Exponate für Museen und Ausstellungen,
  • Technischen Support und Beratungsleistungen im Bereich VR- und AR-Technologien,
  • Planung und Durchführung von 360° Live-Übertragungen,
  • Vermietung und Verleih von VR-Hardware inklusive vorinstallierter Softwareanwendungen.

(3) Die detaillierten Spezifikationen der vom Anbieter zu erbringenden Leistungen und Produkte werden im Einzelnen im jeweiligen Vertragsdokument, Angebot oder in der Auftragsbestätigung festgelegt.

(4) Änderungen oder Erweiterungen des Vertragsgegenstandes bedürfen der Schriftform und müssen von beiden Vertragsparteien unterzeichnet werden. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.

(5) Der Anbieter behält sich das Recht vor, die angebotenen Dienstleistungen und Produkte sowie die dazugehörigen technischen Spezifikationen im Rahmen der Weiterentwicklung und Verbesserung seiner Angebote anzupassen, sofern diese Änderungen nicht die grundlegende Beschaffenheit der vereinbarten Leistungen und Produkte verändern und die Interessen des Kunden nicht unangemessen benachteiligen.

§ 3 Angebote und Vertragsschluss

(1) Alle Angebote, die vom Anbieter (videoreality GmbH) unterbreitet werden, sind, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet, freibleibend und unverbindlich. Die Darstellung der Dienstleistungen und Produkte des Anbieters auf dessen Website oder in anderen Werbematerialien stellt keine rechtlich bindenden Angebote dar, sondern eine Aufforderung an den Kunden, ein verbindliches Angebot zu stellen.

(2) Ein Vertrag kommt zustande, wenn ein Kunde ein schriftliches und verbindliches Angebot des Anbieters innerhalb der angegebenen Bindefrist annimmt. Die Annahme durch den Kunden muss schriftlich erfolgen, kann aber auch durch schlüssiges Handeln erfolgen, wie etwa durch die Bezahlung der angebotenen Dienstleistung oder des Produkts. Der Anbieter wird die Annahme des Angebots durch den Kunden durch eine schriftliche Auftragsbestätigung oder durch Beginn der Ausführung der Dienstleistung bzw. Lieferung des Produkts bestätigen.

(3) Ein Angebot des Kunden, das auf die Annahme eines vom Anbieter unterbreiteten Angebots gerichtet ist, ist für den Kunden bindend und kann vom Anbieter innerhalb von 14 Tagen nach Eingang beim Anbieter angenommen werden.

(4) Sämtliche Kommunikation, die zum Vertragsschluss führt, insbesondere die Übermittlung von Angeboten, die Annahme von Angeboten und die Bestätigung des Vertragsschlusses, bedarf der Schriftform. Die Nutzung elektronischer Kommunikationswege, wie z.B. E-Mail, ist zulässig, sofern die Authentizität des Absenders nachweisbar und der Inhalt der Kommunikation unverändert ist.

(5) Angaben in Angeboten, Prospekten, auf der Website des Anbieters und in sonstigen Werbematerialien zu den Dienstleistungen und Produkten, insbesondere Zeichnungen, Abbildungen, technische Daten, Gewichts-, Maß- und Leistungsspezifikationen, sind als Näherungswerte zu verstehen. Sie sind nur verbindlich, wenn sie vom Anbieter ausdrücklich in der Auftragsbestätigung oder in einem gesonderten schriftlichen Vertrag als solche bezeichnet werden.

(6) Der Anbieter behält sich vor, bei der Erbringung der vertraglichen Leistung oder der Lieferung des Produkts technisch notwendige Änderungen vorzunehmen, vorausgesetzt, diese Änderungen beeinträchtigen nicht die vereinbarte Qualität und Zweckmäßigkeit der Leistung oder des Produkts und sind für den Kunden zumutbar.

§ 4 Pflichten des Auftraggebers

(1) Mitwirkungspflichten: Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle für die Durchführung des Vertrages erforderlichen Mitwirkungen rechtzeitig und kostenfrei zu erbringen. Dies umfasst insbesondere die Bereitstellung aller notwendigen Informationen, Unterlagen, Daten, Rohmaterialien, Konzeptvorlagen sowie Zugangsrechte, soweit diese für die Erbringung der Leistungen durch den Anbieter erforderlich sind. Der Auftraggeber hat sicherzustellen, dass die zur Verfügung gestellten Inhalte frei von Rechten Dritter sind oder entsprechende Nutzungsrechte hierfür vorliegen. Die Mitwirkungspflichten des Auftraggebers beinhalten außerdem das Geben von konsolidiertem, schriftlichem und termingerechtem Feedback, sowie das fristgerechte Treffen von Entscheidungen. Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht oder nicht rechtzeitig nach, gerät videoreality hinsichtlich etwaig vereinbarter Lieferfristen nicht in Verzug und steht gegenüber dem Kunden nicht über etwaig hieraus entstehende Schäden ein. Kann videoreality die Produktion mangels notwendiger Mitwirkungshandlungen des Kunden über einen zusammenhängenden Zeitraum von mehr als 4 Wochen trotz Erinnerung an den Kunden nicht fortsetzen, kann videoreality sich vom Vertrag lösen.

(2) Informationspflichten: Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Anbieter über besondere technische Voraussetzungen sowie über rechtliche, regulatorische und normative Anforderungen, die sich auf die Erbringung der Leistungen auswirken, zu informieren, sofern diese Anforderungen im Verantwortungsbereich des Auftraggebers liegen.

(3) Einwilligungspflichten: Der Auftraggeber sorgt für eine wirksame Einwilligung aller in der Produktion wahrnehmbarer Darsteller, wie Schauspieler, Sprecher und Komparsen, soweit diese Darsteller nicht direkt von videoreality engagiert werden. Der Auftraggeber hat sicherzustellen, dass die zur Verfügung gestellten Inhalte frei von Rechten Dritter sind oder entsprechende Nutzungsrechte hierfür vorliegen.

(4) Genehmigungspflichten: Die für die Produktionstätigkeiten notwendigen Genehmigungen an nicht-öffentlichen oder öffentlichen Orten holt der Kunde auf eigene Kosten selbst ein. Auf Wunsch des Kunden holt videoreality Genehmigungen für Produktionstätigkeiten an öffentlichen Orten für den Kunden kostenpflichtig ein.

(5) Benennung eines Ansprechpartners: Der Kunde verpflichtet sich, zu Beginn des Projekts einen verantwortlichen und entscheidungsbefugten Ansprechpartner zu benennen. Dieser ist zur termingerechten Abnahme der Zwischenergebnisse und des fertigen Werks befugt und befähigt. Im Falle der Verhinderung des Ansprechpartners ist eine geeignete Vertretung zu benennen.

(6) Freigabeprozesse: Der Auftraggeber verpflichtet sich, die vom Anbieter erstellten oder gelieferten Werke und Leistungen innerhalb einer angemessenen Frist zu prüfen und freizugeben. Erfolgt keine Freigabe oder keine Mängelanzeige innerhalb von 14 Tagen nach Bereitstellung oder Übermittlung, gelten die Werke oder Leistungen als vom Auftraggeber genehmigt.

(7) Sicherheitspflichten: Bei der Nutzung von vom Anbieter bereitgestellten Systemen, Software oder anderen technologischen Lösungen hat der Auftraggeber die geltenden Sicherheitsvorschriften einzuhalten und für einen angemessenen Schutz seiner Systeme zu sorgen, um einen unbefugten Zugriff Dritter zu verhindern.

(8) Zahlungspflichten: Der Auftraggeber verpflichtet sich zur fristgerechten Zahlung der vereinbarten Vergütung gemäß den im Vertrag festgelegten Zahlungsbedingungen. Sämtliche Preise verstehen sich, sofern nicht anders angegeben, zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.

(9) Vertraulichkeitspflichten: Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle im Rahmen der Vertragsdurchführung erhaltenen vertraulichen Informationen und Daten des Anbieters geheim zu halten und ohne dessen ausdrückliche Zustimmung nicht an Dritte weiterzugeben.

 

§ 5 Abnahme, Änderungen und Korrekturen

(1) Abnahme: Die vom Anbieter erbrachten Leistungen und gelieferten Produkte sind vom Auftraggeber nach Bereitstellung unverzüglich zu prüfen. Die Abnahme gilt als erfolgt, wenn der Auftraggeber die Werke explizit akzeptiert oder durch schlüssiges Handeln, wie den Einsatz der Werke im Geschäftsbetrieb, seine Zustimmung signalisiert. Beanstandungen hinsichtlich offensichtlicher Mängel müssen innerhalb von zwei Wochen nach Lieferung oder Bereitstellung schriftlich geltend gemacht werden; anderenfalls gilt die Leistung als vom Auftraggeber genehmigt.

(2) Änderungsanfragen des Kunden: Nach Vertragsschluss eingehende Änderungswünsche des Kunden bedürfen der schriftlichen Zustimmung des Anbieters. Der Anbieter wird prüfen, ob die gewünschten Änderungen oder Korrekturen im Rahmen der bereits vereinbarten Leistungen möglich sind und welche Auswirkungen diese auf die vereinbarten Bedingungen, insbesondere auf Kosten und Lieferzeiten, haben.

(3) Inkludierte Korrekturschleifen: Die Anzahl der im Preis inbegriffenen Korrekturschleifen wird in jedem Angebot spezifiziert.  Videoreality gewährt dem Kunden die im Auftrag oder Angebot festgelegten Korrekturmöglichkeiten innerhalb der dort beschriebenen Produktionsphasen. Die Definition einer Produktionsphase variiert je nach Produkt und Angebot und umfasst Phasen wie das Script/Konzept, das Storyboard, das Stylesheet/Moodboard, die Illustrationen, das Footage, die 3D Modelle/Umgebungen, die Animationen, das Editing, das Minimal Viable Product (MVP) und das finale Produkt.

(4) Anfragen für nachträgliche Änderungen: Nach Abschluss und Freigabe einer Produktionsphase durch den Auftraggeber können weitere Änderungen in der bereits abgeschlossenen Produktionsphase auf Wunsch des Auftraggebers vorgenommen werden. Diese nachträglichen Änderungen sind zusätzliche Leistungen, die über die im Auftrag oder Angebot vereinbarten Leistungen hinausgehen und vom Auftraggeber zu tragen sind.

(5) Kosten für nachträgliche Änderungen: Sollten Änderungs- oder Korrekturwünsche des Kunden zusätzliche Kosten verursachen, ist der Anbieter verpflichtet, den Kunden über die Höhe dieser Kosten vorab zu informieren. Die Durchführung der Änderungen erfolgt erst nach schriftlicher Zustimmung des Kunden zu den genannten Kosten.

(6) Auswirkungen auf Lieferzeiten: Der Auftraggeber erkennt an, dass Änderungs- und Korrekturwünsche, insbesondere nachträgliche Änderungen, den ursprünglichen Zeitplan für das Projekt beeinflussen können. Der Anbieter wird den Kunden über die voraussichtlichen Auswirkungen auf den Liefertermin informieren. Beide Parteien werden sich dann auf einen neuen Liefertermin einigen, falls dies notwendig wird.

(7) Limitation von Änderungen: Videoreality behält sich das Recht vor, Änderungs- oder Korrekturanfragen zu begrenzen oder abzulehnen, wenn diese die technische oder kreative Integrität des Projekts gefährden, zu unverhältnismäßig hohen Mehrkosten führen würden oder aus anderen triftigen Gründen nicht durchführbar sind.

(8) Abwicklung von Korrekturen: Korrekturen, die aufgrund von Mängeln erforderlich werden, für die der Anbieter verantwortlich ist, werden ohne zusätzliche Kosten für den Kunden durchgeführt. Der Kunde ist verpflichtet, dem Anbieter Mängel unverzüglich, jedoch spätestens innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach Erhalt der Leistung, schriftlich zu melden.

§ 6 Nutzungsrechte

(1) Nutzungsrechte: Nach vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung räumt videoreality dem Auftraggeber ein einfaches, nicht übertragbares, örtlich und zeitlich unbegrenztes Nutzungsrecht an den für den Auftraggeber erstellten Werken und Produkten ein. Dieses Recht beinhaltet die Nutzung, Vervielfältigung und öffentliche Zugänglichmachung der Werke im vereinbarten Umfang. Änderungen, Bearbeitungen oder andere Umgestaltungen der Werke durch den Auftraggeber bedürfen, sofern nicht anders vereinbart, der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Anbieters.

(3) Einschränkungen der Nutzungsrechte: Die Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte oder die Lizenzierung der Werke für die Nutzung durch Dritte ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von videoreality gestattet. Die Nutzung der Werke zu anderen als den ursprünglich vereinbarten Zwecken bedarf ebenfalls der schriftlichen Genehmigung durch videoreality.

(4)  Drittinhalte: Sofern in der Produktion vorbestehende Werke („Drittinhalte“) eingebunden wurden, gelten die jeweiligen Lizenzbestimmungen des Lizenzgebers der Drittinhalte ergänzend und können die Nutzungsmöglichkeit des Kunden weiter einschränken. videoreality wird den Kunden auf etwaig von videoreality eingebundene Drittinhalte und die jeweiligen Lizenzgeber gesondert hinweisen.

(5) Verwertungsgesellschaften: Dem Kunden ist bekannt, dass für bestimmte Nutzungen der Produktionen Vergütungssätze der jeweiligen Verwertungsgesellschaften, wie z.B. der GEMA, gelten können. Diese Kosten trägt der Kunde. Der Kunde kommt sämtlichen Pflichten gegenüber Verwertungsgesellschaften selbstständig nach.

(6) Referenznutzung: Videoreality behält sich das Recht vor, die erstellten Werke und Produkte zeitlich und räumlich unbeschränkt zu Referenz- und Werbezwecken zu nutzen, auf der eigenen Website und in Pressemeldungen unter Benennung des Kunden und Verwendung von dessen Marke, Logo oder sonstigem Unternehmenskennzeichen zu veröffentlichen sowie für eigene Zwecke Kopien herzustellen, zu verbreiten oder vorzuführen, es sei denn, der Auftraggeber widerspricht ausdrücklich und schriftlich dieser Nutzung.

(7) Übertragung von Nutzungsrechten: Die Übertragung von Nutzungsrechten an den vom Anbieter erstellten Werken auf den Auftraggeber erfolgt erst nach vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung. Bis zur vollständigen Bezahlung verbleiben alle Nutzungsrechte beim Anbieter.

(8) Auf Verlangen von videoreality ist der Kunde verpflichtet, videoreality über den Umfang und die Art der Nutzung der Produktion eine schriftliche Auskunft zu erteilen.

§ 7 Datenspeicherung und Herausgabe

(1) Datenspeicherung: videoreality speichert Kundenprojekte und alle Vorstufen für einen Zeitraum von 24 Monaten. Nach Ablauf dieser Zeit behält sich videoreality das Recht vor, Projektdaten zu löschen, sofern nicht eine verlängerte Speicherung vereinbart und entsprechend vergütet wurde.

(2) Herausgabe von Rohdaten: videoreality schuldet nicht die Aufbewahrung und Herausgabe von Rohdaten und/oder Rohmaterial.

§ 8 Datenschutz

(1) Verarbeitung personenbezogener Daten: Im Rahmen der Durchführung der Vertragsbeziehung werden personenbezogene Daten des Auftraggebers von videoreality verarbeitet. Die Verarbeitung dieser Daten erfolgt ausschließlich zum Zwecke der Vertragsdurchführung, der Kundenbetreuung sowie, falls notwendig, zur Abwicklung von Zahlungen. Alle personenbezogenen Daten werden gemäß den geltenden Datenschutzgesetzen, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), behandelt.

(2) Datenschutzrechtliche Einwilligung: Der Auftraggeber erklärt sich mit der Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten im Rahmen der genannten Zwecke einverstanden. Eine Weitergabe dieser Daten an Dritte erfolgt nur, soweit dies zur Vertragsdurchführung unerlässlich ist oder eine gesetzliche Verpflichtung hierzu besteht.

(3) Datensicherheit: videoreality verpflichtet sich, angemessene technische und organisatorische Sicherheitsmaßnahmen zu ergreifen, um ein Schutzniveau zu gewährleisten, das den Risiken der Verarbeitung personenbezogener Daten angemessen ist. Der Auftraggeber wird ebenfalls aufgefordert, seinerseits Maßnahmen zum Schutz der ihm übermittelten personenbezogenen Daten zu ergreifen.

(4) Auskunfts-, Berichtigungs- und Löschungsrechte: Der Auftraggeber hat das Recht, von videoreality Auskunft über die zu seiner Person gespeicherten personenbezogenen Daten zu erhalten. Ferner hat er das Recht auf Berichtigung unrichtiger Daten sowie unter bestimmten Voraussetzungen das Recht auf Löschung seiner Daten. Anfragen hierzu können jederzeit an den Datenschutzbeauftragten von videoreality gerichtet werden.

(5) Datenübertragbarkeit: Der Auftraggeber hat das Recht, die ihn betreffenden personenbezogenen Daten, die er videoreality bereitgestellt hat, in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zu erhalten, und diese Daten einem anderen Verantwortlichen ohne Behinderung durch videoreality zu übermitteln.

(6) Widerspruchsrecht: Der Auftraggeber hat das Recht, aus Gründen, die sich aus seiner besonderen Situation ergeben, jederzeit gegen die Verarbeitung ihn betreffender personenbezogener Daten Widerspruch einzulegen.

(7) Datenschutzerklärung: Weitere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten und zu den Rechten des Auftraggebers sind in der Datenschutzerklärung von videoreality enthalten, die auf der Website des Anbieters einsehbar ist.

§ 9 Workshops und Schulungsveranstaltungen

(1) Durchführung von Workshops: Für zwischen den Parteien vereinbarte Workshops oder Schulungsveranstaltungen gelten die am benannten Ort stattfindenden Ganztagesveranstaltungen, als auf maximal acht Zeitstunden begrenzt, inklusive angemessener Pausenzeiten. Die Auswahl und Anzahl des eingesetzten Schulungspersonals steht im freien Ermessen von videoreality.

(2) Nutzung von Schulungsmaterialien: Dem Kunden überlassenes Schulungsmaterial oder sonstige Anleitungen dürfen nur zu eigenen internen Schulungszwecken verwendet werden.

§ 10 Gewährleistung

(1) Grundsatz der Gewährleistung: Gewährleistungsansprüche gegenüber videoreality sind ausgeschlossen. Videoreality strebt jedoch an, hochwertige Leistungen und Produkte zu liefern und wird im Falle von schwerwiegenden, zum Zeitpunkt der finalen Abnahme nicht erkennbaren Mängeln (verdeckte Mängel) nach eigenem Ermessen entweder den Mangel beseitigen oder eine mangelfreie Sache liefern (Nacherfüllung).

(2) Kundenentscheidungen: Für die Folgen von Entscheidungen, die der Kunde im Rahmen der Produktion getroffen hat, übernimmt videoreality keine Gewähr. Der Kunde trägt die Verantwortung für die Ergebnisse seiner Entscheidungen.

(3) Überprüfungspflicht des Kunden: Es obliegt dem Kunden, die von videoreality ausgelieferten Anwendungen (Software, Hardware) unmittelbar nach Lieferung auf ihre Funktionsfähigkeit hin zu überprüfen. Nach der finalen Abnahme durch den Kunden besteht kein Anspruch mehr auf Korrekturen oder Überarbeitungen.

(4) Verdeckte Mängel: Sollten verdeckte Mängel vorliegen, die bei der finalen Abnahme nicht erkennbar waren, muss videoreality unverzüglich nach Entdeckung dieser Mängel durch den Kunden in Kenntnis gesetzt werden. In solchen Fällen wird videoreality nach eigenem Ermessen eine Nacherfüllung vornehmen.

§ 11 Haftungsbeschränkung

(1) Allgemeine Haftungsbeschränkung: videoreality haftet nicht für Schäden, die auf leichte Fahrlässigkeit zurückzuführen sind, es sei denn, es handelt sich um die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Die Haftung für grobe Fahrlässigkeit, Vorsatz sowie für Körper- und Gesundheitsschäden bleibt von dieser Beschränkung unberührt.

(2) Keine Erfolgsgarantie: Videoreality haftet nicht für das Nichterreichen bestimmter Ergebnisse durch die produzierten Werke und Produkte, wie z.B. eine Umsatzsteigerung.

(3) Rechtliche Zulässigkeit: Videoreality übernimmt keine Gewähr für die rechtliche Zulässigkeit der Produktion, insbesondere nicht hinsichtlich des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb, produkt- oder medienspezifischen Werbevorgaben oder jugendschutzrechtlichen Bestimmungen.

(4) Datensicherung und -verlust: Für den Verlust von Daten haftet videoreality nur, wenn ein solcher Verlust durch zumutbare Datensicherungsmaßnahmen des Kunden vermeidbar gewesen wäre.

(5) Haftung für Drittprodukte: Für Schäden, die durch von videoreality weiterverkaufte Hardwareprodukte verursacht werden, haftet ausschließlich der Hersteller der Produkte im Rahmen des Produkthaftungsgesetzes.

(6) Haftung von Erfüllungsgehilfen: Die Haftungsbeschränkung gilt sinngemäß auch für Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen und gesetzliche Vertreter von videoreality.

§ 12 Preise und Zahlungsbedingungen

(1) Preisgestaltung: Die Preise für Leistungen und Produkte der videoreality GmbH sind, sofern nicht anders angegeben, in Euro ausgewiesen und verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer. Die im Angebot aufgeführten Preise sind bindend. Änderungen der Preisgestaltung für zukünftige Verträge bleiben vorbehalten.

(2) Angebote und Kostenvoranschläge: Angebote und Kostenvoranschläge von videoreality sind, sofern nicht anders vermerkt, unverbindlich. Erst mit der schriftlichen Auftragsbestätigung durch videoreality werden die darin genannten Preise verbindlich.

(3) Zahlungsbedingungen: Sofern nicht anders vereinbart, sind Rechnungen von videoreality innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar. Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe fällig. Videoreality behält sich das Recht vor, bei Zahlungsverzug Mahngebühren zu erheben. Sämtliche Bankspesen für Auslandstransfers gehen zu Lasten des Kunden.

(4) Anzahlungen: Sofern nicht anders vereinbart, werden 30% des vereinbarten Brutto-Vertragspreises mit Abschluss eines Produktionsauftrages als Anzahlung sofort fällig. Die Höhe und Bedingungen der Anzahlung werden im jeweiligen Angebot, Vertrag oder in der Auftragsbestätigung festgelegt.

(5) Zahlungsverzug: Im Falle des Zahlungsverzugs behält sich videoreality das Recht vor, die weitere Ausführung der laufenden Aufträge oder Leistungen bis zum Eingang der ausstehenden Zahlungen auszusetzen. Weitergehende Ansprüche aufgrund des Zahlungsverzugs bleiben unberührt.

(6) Eigentumsvorbehalt: Bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus der Geschäftsbeziehung bleiben gelieferte Produkte im Eigentum von videoreality. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Produkte pfleglich zu behandeln und vor Zugriffen Dritter zu schützen.

(7) Aufrechnung und Zurückbehaltung: Der Auftraggeber ist zur Aufrechnung nur berechtigt, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von videoreality anerkannt sind. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Auftraggeber nur ausüben, soweit es auf Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis beruht.

§ 13 Liefer- und Leistungsbedingungen

(1) Liefertermine und Fristen: Die von videoreality angegebenen Liefertermine und -fristen sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart wurde. videoreality bemüht sich, die angegebenen Lieferzeiten einzuhalten. Die Einhaltung der Lieferfristen setzt jedoch die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung aller Mitwirkungspflichten des Auftraggebers voraus.

(2) Verzögerungen: Liefer- und Leistungsverzögerungen, die durch höhere Gewalt und durch Ereignisse, die videoreality die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen – hierunter fallen insbesondere Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen, auch wenn sie bei Lieferanten von videoreality oder deren Unterlieferanten auftreten –, hat videoreality auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen videoreality, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit zu verschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.

(3) Teillieferungen: videoreality ist zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt, sofern diese für den Auftraggeber zumutbar sind.

(4) Übertragung von Risiken: Das Risiko des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht mit der Übergabe an den Auftraggeber oder eine empfangsberechtigte Person über. Bei Versendung geht das Risiko auf den Auftraggeber über, sobald die Ware dem Transportunternehmen übergeben wird.

(5) Abnahmeverzug: Kommt der Auftraggeber in Abnahmeverzug, so ist videoreality berechtigt, Ersatz des entstandenen Schadens und etwaiger Mehraufwendungen zu verlangen. Gleiches gilt, wenn der Auftraggeber schuldhaft seine Mitwirkungspflichten verletzt. Mit Eintritt des Abnahmeverzugs geht die Gefahr der zufälligen Verschlechterung und des zufälligen Untergangs auf den Auftraggeber über.

(6) Eigentumsvorbehalt: Bis zur vollständigen Bezahlung der vereinbarten Vergütung verbleiben gelieferte Produkte im Eigentum von videoreality.

(7) Lieferbedingungen für vermietete Produkte: Für Produkte, die von videoreality an den Auftraggeber vermietet werden, gelten besondere Liefer- und Rücksendebedingungen. Die vermieteten Produkte werden dem Auftraggeber für die im Vertrag festgelegte Mietdauer zur Verfügung gestellt. Die Lieferung erfolgt an die vom Auftraggeber angegebene Adresse. Der Auftraggeber verpflichtet sich, die vermieteten Produkte am letzten Tag der vereinbarten Mietdauer in dem Zustand, in dem sie erhalten wurden, unter Beachtung der üblichen Verschleißerscheinungen, an videoreality zurückzusenden. Die Kosten und das Risiko der Rücksendung tragen, sofern nicht anders vereinbart, der Auftraggeber. Für die Rücksendung hat der Auftraggeber die von videoreality vorgegebenen Verpackungs- und Versandanweisungen zu befolgen, um eine sichere und schadensfreie Rückgabe zu gewährleisten. Verzögert sich die Rücksendung der vermieteten Produkte über die vereinbarte Mietdauer hinaus ohne vorherige schriftliche Zustimmung von videoreality, ist videoreality berechtigt, eine angemessene Verlängerungsgebühr zu berechnen.

§ 14 Kündigung, Widerrufsrecht, und Stornierungsbedingungen

(1) Kündigung von Dienstleistungsverträgen: Dienstleistungsverträge, die zwischen videoreality und dem Auftraggeber geschlossen werden, können von beiden Parteien nur aus wichtigem Grund gekündigt werden. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn eine Partei die Vertragspflichten erheblich verletzt und der anderen Partei die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses unzumutbar macht. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen.

(2) Widerrufsrecht: Da videoreality seine Leistungen ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB erbringt, besteht kein Widerrufsrecht nach dem Fernabsatzrecht.

(3) Kündigung von Mietverträgen: Mietverträge über Produkte wie VR-Headsets können unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von vier Wochen zum Monatsende schriftlich gekündigt werden, sofern nicht anders im Vertrag festgelegt. Bei vorzeitiger Beendigung des Mietverhältnisses ohne wichtigen Grund bleibt die Zahlungspflicht des Auftraggebers bis zum ursprünglich vereinbarten Ende des Mietverhältnisses bestehen.

(4) Projektabbruch von Produktionsaufträgen: Sollte der Kunde beschließen, ein Projekt nach der offiziellen Beauftragung abzubrechen, gelten folgende pauschalierte Stornierungsgebühren als Schadensersatz für videoreality:

  • Nach Vertragsabschluss und Projektplanung: 30% des Auftragswertes.
  • Nach dem Kickoff-Meeting: 50% des Auftragswertes.
  • Nach Abnahme des Konzepts: 100% des Auftragswertes.

(5) Stornierung von termingebundenen Dienstleistungen: Für Stornierungen von gebuchten Workshops oder anderen vereinbarten Dienstleistungen werden gestaffelte Ausfallhonorare wie folgt fällig:

  • Bis 14 Tage vor dem Auftragstermin: 30% des Honorars.
  • Bis 5 Tage vor dem Auftragstermin: 50% des Honorars.
  • Bis 48 Stunden vor dem Auftragstermin: 100% des Honorars.

(6) Ausnahmeregelung: Der Kunde ist nicht zur Zahlung der pauschalierten Stornierungsgebühren verpflichtet, wenn der Grund für den Projektabbruch oder die Stornierung in der Verantwortung von videoreality liegt.

(7) Rechnungsstellung und Zahlungsziel: Nach einem Projektabbruch oder einer Stornierung wird unmittelbar eine Abschlussrechnung mit einem Zahlungsziel von 14 Tagen gestellt.

(8) Ausbleiben des Kundenfeedbacks: Wartet videoreality 8 Wochen oder länger auf das konsolidierte Feedback des Kunden, ist videoreality berechtigt, die Abschlussrechnung zu stellen. Eine spätere Fortführung des Projekts kann eine Neukalkulation der Aufwände erforderlich machen.

(9) Rechtsverfolgungskosten: Bei nicht fristgerechter Zahlung offener Rechnungen trägt der Kunde die entstehenden Rechtsverfolgungskosten.

(10) Witterungsbedingungen: Sollte sich kurzfristig herausstellen, dass die Durchführung eines Auftrags aufgrund schlechter Witterungsbedingungen unmöglich ist, ist videoreality berechtigt, eine Aufwandsentschädigung in der Höhe der für diesen Tag angesetzten Kosten zu verlangen, sofern kein Ersatztermin gefunden werden kann. Dem Kunden bleibt die Möglichkeit, geringere Kosten nachzuweisen.

§ 15 Geheimhaltung

(1) Verschwiegenheitsvereinbarung: Beide Parteien vereinbaren über erlangte Kenntnisse von Interna der jeweils anderen Partei, die noch nicht öffentlich oder bekannt sind, Stillschweigen zu bewahren. Videoreality trifft alle zumutbaren und üblichen Maßnahmen zur Geheimhaltung. Erfüllungsgeholfen werden entsprechend zugunsten des Auftraggebers verpflichtet.

§ 16 Nachunternehmer

(1) videoreality setzt nach eigenem Ermessen geeignete und zuverlässige Nachunternehmer ein. Der Auftraggeber kann Mitteilung darüber verlangen, wen videoreality für welche Leistung als Nachunternehmer einsetzt.

§ 17 Schlussbestimmungen

(1) Änderungen der AGB: videoreality behält sich das Recht vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit ohne Nennung von Gründen zu ändern, sofern dies den Auftraggeber nicht unangemessen benachteiligt. Die geänderten Bedingungen werden dem Auftraggeber per E-Mail mindestens zwei Wochen vor ihrem Inkrafttreten zugesandt. Widerspricht der Auftraggeber der Geltung der neuen AGB nicht innerhalb von zwei Wochen nach Empfang der E-Mail, gelten die geänderten AGB als angenommen. videoreality wird den Auftraggeber in der E-Mail, die die geänderten Bedingungen enthält, auf die Bedeutung der Zweiwochenfrist gesondert hinweisen.

(2) Schriftform: Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB, der Verträge oder der Auftragsbestätigungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Abänderung dieses Schriftformerfordernisses.

(3) Salvatorische Klausel: Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise nicht rechtswirksam oder nicht durchführbar sein oder werden, oder sollten diese AGB eine Lücke aufweisen, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen oder Teile solcher Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen oder zur Ausfüllung der Lücke soll eine angemessene Regelung treten, die, soweit rechtlich möglich, dem am nächsten kommt, was die Vertragsparteien gewollt haben oder nach dem Sinn und Zweck dieser AGB gewollt hätten, sofern sie den Punkt bedacht hätten.

(4) Gerichtsstand und anwendbares Recht: Für sämtliche Rechtsbeziehungen der Parteien gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Gesetze über den internationalen Kauf beweglicher Waren. Ist der Auftraggeber Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so ist der Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus Vertragsverhältnissen zwischen dem Auftraggeber und videoreality der Sitz von videoreality.